13 Goldene Regeln für jeden Hornauer Stoibrecher
Die Teilnahme und das Sich-zur-Schau-stellen als Hästräger bei den verschiedenen Umzügen ist das Hauptanliegen der Schwäbisch-Alemannischen Fasnet. Stoibrecher zu sein bedeutet deshalb in erster Linie die Pflege dieses Brauchtums. Man ist Stoibrecher, um sich den Leuten zu zeigen und um ihnen eine Freude zu bereiten. Selbstverständlich soll auch der eigene Spaß nicht zu kurz kommen. Jedoch gelten einige wenige Verhaltens- und Grundregeln, die als Stoibrecher zu beachten sind:
- Grund-Ausstattung: Stoibrechermaske des offiziellen Masken-Schnitzers, brauner Fellanzug mit Kopftuch, 2 Glockenringe, 2 Fuchsschwänze, die an den Ohren der Maske zu befestigen sind, schwarze Handschuhe sowie braune oder schwarze Schuhe.
 - Wer bei Umzügen der Stoibrecher mitmacht und mitfährt, hat die Pflicht zur Teilnahme am Umzug. Voraussetzung hierfür ist der Kauf eines Sprungbändels, der zugleich die aktive Mitgliedschaft für die Saison und zugleich die Arbeitsdienstverpflichtung mit beinhaltet.
 - Gehopst wird in 2er-Reihen hinter der Musikkapelle und dem „Täfele“ mit dem typischen Stoibrechersprung. Die Zuschauer können in das Umzugsgeschehen miteinbezogen werden. Unsittliche Handlungen an den Zuschauern, sowie gewalttätige Aktionen müssen jedoch unbedingt vermieden werden. Anschließend muss der Stoibrecher wieder in die 2er-Reihe zurück, wobei eine gleichmäßige Verteilung von linker und rechter Reihe anzustreben ist.
 - Aufstellung erfolgt rechtzeitig vor Umzugsbeginn am Aufstellungsort, d.h. während des Umzugs nicht vom Straßenrand aus einspringen!
 - Die Masken müssen während des Umzugs immer über das Gesicht gezogen bleiben – maßgeblich ist Gruppensprecher hierbei.
 - Der Umzug darf nicht in die Länge gezogen werden, deshalb ist immer Anschluss an den Vordermann zu halten.
 - Nach Beendigung des Umzugs für die Stoibrecher ist ein Zurücklaufen im noch laufenden Umzug gegen die Umzugsrichtung zu unterlassen.
 - Aufnahmeberechtigt bei den Stoibrechern sind Personen mit vollendetem 14.ten Lebensjahr. Abendveranstaltungen dürfen erst ab vollendetem 18.ten Lebensjahr alleinig besucht werden; unter 16 ist eine Teilnahme nur in Begleitung eines Erziehungsberechtigten erlaubt. Zwischen 16 und 18 wird ein „Muttizettel“ benötigt (das Hausrecht obliegt dem Veranstalter).
 - Bei Personen- und Sachschaden ist der Verursacher grundsätzlich selbst verantwortlich und haftbar.
 - Alkohol darf nur so viel getrunken werden, dass eine Eigenkontrolle noch gewährleistet ist!
 - Wer einen Stoibrecheranzug trägt, muss die 13 Goldenen Regeln beachten. Wer sein Häs verleiht, muss den Ausschuss um Erlaubnis fragen und den Gastspringer auf die 13 Goldenen Regeln hinweisen. Ausschussmitglieder sind zum Häsverleih eines mit dem Ausschusssticker gekennzeichneten Häs nicht berechtigt.
 - Den Anweisungen der Ausschussmitglieder ist Folge zu leisten. Bei Zuwiderhandlungen gegen die genannten Regeln behält sich der Ausschuss Sanktionen vor.
 - Gewählt werden Gruppensprecher, Vize und alle weiteren Ausschussmitglieder immer für 2 Jahre im Rahmen der Gruppenversammlung.